Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Gemeinsame Vertretung der Rechte der Bes · Gemeinsame Vertretung der Rechte der Besitzer von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen und bücherliche Behandlung der für solche Teilschuldverschreibungen eingeräumten Hypothekarrechte

§ 19 Gemeinsame Vertretung der Rechte der Bes§. 19. Paragraph 19,

III. Schlußbestimmungen. römisch drei. Schlußbestimmungen.

In forceOfficial text

Die Wirksamkeit dieses Gesetzes beginnt mit dem Tage seiner Kundmachung.

Mit dem Vollzuge desselben sind die Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen beauftragt.