Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

StGB · Strafgesetzbuch

§ 11 StGBZurechnungsunfähigkeit

Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.

Amendment history
  • In Kraft seit 2009-06-01