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StGB · Strafgesetzbuch

§ 11 StGBZurechnungsunfähigkeit

Allgemeine Bestimmungen

Van krachtOfficiële tekst

Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2009-06-01