Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

DSt · Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter

§ 46 DSt

Sechster Abschnitt Rechtsmittelverfahren

In forceOfficial text

Erkenntnisse des Disziplinarrats können mit dem Rechtsmittel der Berufung, Beschlüsse, auch solche über die Höhe der Kosten nach § 41, mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden. Berufung kann nur erhoben werden, wenn der Berufungswerber eine solche zuvor angemeldet hat (§ 40 Abs. 2). Sofern nicht mit einer Zurückweisung nach § 48 Abs. 1a vorzugehen ist, ist der Oberste Gerichtshof zur Entscheidung über die Rechtsmittel berufen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2024-08-01