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Internationales Übereinkommen zur Harmon · Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen

§ 8 Internationales Übereinkommen zur Harmon

Informationsaustausch

In forceOfficial text

Die Vertragsparteien übermitteln sich gegenseitig auf Ersuchen die für die Durchführung dieses Übereinkommens erforderlichen Informationen nach Maßgabe der in den Anlagen festgelegten Bedingungen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2021-05-27