Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ZustG · Zustellgesetz

§ 3 ZustGDurchführung der Zustellung

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Soweit die für das Verfahren geltenden Vorschriften nicht eine andere Form der Zustellung vorsehen, hat die Zustellung durch einen Zustelldienst, durch Bedienstete der Behörde oder, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Raschheit gelegen ist, durch Organe der Gemeinden zu erfolgen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2008-01-01