Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Europäische Weltraumorganisation – Anlag · Europäische Weltraumorganisation – Anlage I

§ 6 Europäische Weltraumorganisation – Anlag

Artikel VI Artikel römisch sechs

In forceOfficial text

Die von der Organisation oder für die Organisation ein- oder ausgeführten Waren, die für die Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit unbedingt erforderlich sind, werden von allen Zöllen und sonstigen bei der Ein- und Ausfuhr erhobenen Abgaben sowie von allen Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen befreit.