Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Übereinkommen über die Gründung einer In · Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)

§ 37 Übereinkommen über die Gründung einer InArtikel XXXVII Artikel römisch 37

ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Die Organisation kann durch Beschluß der Konferenz aufgelöst werden, sofern die Delegierten im Augenblick der Abstimmung mit einer diesbezüglichen Vollmacht ausgestattet sind.