Schiffahrt auf der Donau · Schiffahrt auf der Donau
§ 6 Schiffahrt auf der DonauArtikel 6.
Abschnitt I. Abschnitt römisch eins. Donaukommission.
Die Kommission wählt aus ihren Mitgliedern für einen Zeitraum von 3 Jahren einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Sekretär.