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Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse · Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse

§ 58 Schiedsgerichtsordnung der Wiener BörseRechtsmittel gegen den Schiedsspruch

VIII. Rechtsmittel römisch acht. Rechtsmittel

In forceOfficial text

Gegen den Schiedsspruch ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Wie weit gegen ihn außerordentliche Rechtsmittel zulässig sind, bestimmen die staatlichen Gesetze.