Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Aufteilung der Mittel der „Sammelstellen · Aufteilung der Mittel der „Sammelstellen“

§ 1 Aufteilung der Mittel der „Sammelstellen

In forceOfficial text

Die Geschäftsführung der „Sammelstellen“ (§ 1 und § 3 a des Auffangorganisationengesetzes, BGBl. Nr. 73/1957 , in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 285/1958 ) hat von den den „Sammelstellen“ bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zur Verfügung stehenden Mitteln 5 Millionen Schilling für die auf Grund eines besonderen Bundesgesetzes zu regelnden Ansprüche nach § 8 Abs. 3 des Siebenten Rückstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 207/1949 , abzusondern und bis zu dieser gesetzlichen Regelung gesondert zu verwalten.