Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EisbBBV · Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung

§ 39 EisbBBVVorsichtssignal

3. Abschnitt Signale

In forceOfficial text

(1) Abhängig von den örtlichen betrieblichen Verhältnissen dürfen Haupt- oder Schutzsignale mit einem Vorsichtssignal ausgerüstet werden.

(2) Das Vorsichtssignal ist am Signalschild des Haupt- oder Schutzsignals anzubringen.

(3) Das Vorsichtssignal darf auf eventuell aufgestellten Signalnachahmern nicht wiederholt werden.