Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Vereinbarung über die Zusammenarbeit (Ch · Vereinbarung über die Zusammenarbeit (China)

§ 7 Vereinbarung über die Zusammenarbeit (Ch

ARTIKEL 7

In forceOfficial text

Im Rahmen dieser Vereinbarung können personenbezogene Daten übermittelt und verwendet werden, soweit dies die in den beiden Ländern geltenden Rechtsvorschriften zulassen.

Jene Seite, die solche Daten erhält, darf diese nur unter den gegenseitig festgelegten Bedingungen und zu dem Zweck benutzen, zu dem sie übermittelt werden.