Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Vereinbarung über die Zusammenarbeit (Ch · Vereinbarung über die Zusammenarbeit (China)

§ 7 Vereinbarung über die Zusammenarbeit (Ch

ARTIKEL 7

Van krachtOfficiële tekst

Im Rahmen dieser Vereinbarung können personenbezogene Daten übermittelt und verwendet werden, soweit dies die in den beiden Ländern geltenden Rechtsvorschriften zulassen.

Jene Seite, die solche Daten erhält, darf diese nur unter den gegenseitig festgelegten Bedingungen und zu dem Zweck benutzen, zu dem sie übermittelt werden.