Entschädigungen für die Tätigkeit als Ve · Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates § 4 Entschädigungen für die Tätigkeit als VeDauer des Anspruches auf Funktionsgebühr In forceOfficial text Die Funktionsgebühr gebührt für die Dauer der Amtsausübung. ← Previous · § 3 Contents § 5 · Next →