Entschädigungen für die Tätigkeit als Ve · Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates § 4 Entschädigungen für die Tätigkeit als VeDauer des Anspruches auf Funktionsgebühr En vigueurTexte officiel Die Funktionsgebühr gebührt für die Dauer der Amtsausübung. ← Précédent · § 3 Sommaire § 5 · Suivant →