Entschädigungen für die Tätigkeit als Ve · Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates § 4 Entschädigungen für die Tätigkeit als VeDauer des Anspruches auf Funktionsgebühr Van krachtOfficiële tekst Die Funktionsgebühr gebührt für die Dauer der Amtsausübung. ← Vorige · § 3 Inhoud § 5 · Volgende →