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BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

BTGO 2025 Art. 101Beantwortung und Beratung von Großen Anfragen

VIII. Vorlagen und ihre Behandlung

In forceOfficial text

Der Präsident teilt der Bundesregierung die Große Anfrage mit und fordert zur Erklärung auf, ob und wann sie antworten werde. Nach Eingang der Antwort wird die Große Anfrage auf die Tagesordnung gesetzt. Die Beratung muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt wird.