Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO Art. 832Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen

Untertitel 3 Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

In forceOfficial text

Das Pfandrecht, das durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sich auch auf die nach der Pfändung fällig werdenden Beträge.