Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

StPO · Strafprozeßordnung 1975

§ 85 StPOAllgemeines

5. Abschnitt Beschlüsse und Beschwerden

En vigueurTexte officiel

Soweit im Einzelnen nicht etwas anderes bestimmt wird, gelten für Erledigungen von Anträgen gemäß § 101 Abs. 2, gerichtliche Beschlüsse (§ 35) und dagegen erhobene Beschwerden sowie das dabei einzuhaltende Verfahren die Bestimmungen dieses Abschnitts.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2008-01-01