EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen
§ 92 EPÜ
Erstellung des europäischen Recherchenberichts
Das Europäische Patentamt erstellt und veröffentlicht nach Maßgabe der Ausführungsordnung einen europäischen Recherchenbericht zu der europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage der Patentansprüche unter angemessener Berücksichtigung der Beschreibung und der vorhandenen Zeichnungen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2007-12-13