Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen · Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Tschechische R)

§ 21 Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 21

En vigueurTexte officiel

Die in Anwendung dieses Vertrages entstandenen Kosten – ausgenommen jene einer Durchbeförderung – werden nicht ersetzt. Der um Überstellung eines Verurteilten im Luftweg ersuchende Staat trägt aber die Kosten, die durch diese Überstellung entstanden sind.