Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Schubabkommen - Übernahme von Personen a · Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

§ 6 Schubabkommen - Übernahme von Personen a

Artikel 6

En vigueurTexte officiel

Die Abschiebungskosten bis zur Grenze des Zielstaates einschließlich jener der Durchbeförderung durch dritte Staaten sowie die Kosten einer allfälligen Rückstellung werden von dem Staat getragen, der die Abschiebung veranlaßt hat.