Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH · Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“
§ 6 Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbHBenützungsrechte
Die Gesellschaft ist berechtigt, die zur Planung und zum Bau des Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck oder von Teilen desselben benötigten Grundstücke der Schieneninfrastruktur der ÖBB-Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft gegen Entrichtung eines Entgeltes zu benützen, das mittels Schätzung nach den Grundsätzen der §§ 4 und 8 Eisenbahnenteignungsgesetz zu bemessen ist.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2005-01-01