Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

AÜG · Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

§ 8 AÜGVereinbarungen zum Nachteil der Arbeitskraft

Abschnitt II Abschnitt römisch zwei Allgemeine Grundsätze

En vigueurTexte officiel

(1) Ansprüche, die der überlassenen Arbeitskraft nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz oder nach anderen zwingenden Rechtsvorschriften zustehen, können vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

(2) Vereinbarungen zwischen dem Überlasser und dem Beschäftiger, die der Umgehung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz der Arbeitskraft dienen, sind verboten.