Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Regelung der interkonfessionellen Verhäl · Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger

§ 17 Regelung der interkonfessionellen Verhäl

VII. Schlußbestimmungen. römisch sieben. Schlußbestimmungen.

En vigueurTexte officiel

Zum Außer-Kraft-Treten: Gemäß § 8 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung treten insbesondere die entgegenstehenden Bestimmungen des Gesetzes, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, vom 25. Mai 1868, RGBl. Nr. 49, außer Kraft (vgl. § 3 dRGBl. I S 384/1939 ).

Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.