Vereinheitlichung des Gesundheitswesens · Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in Österreich
§ 3 Vereinheitlichung des Gesundheitswesens § 3 Paragraph 3
Der Bezirkshauptmann (Bürgermeister) ist Vorgesetzter der Beamten der Gesundheitsabteilung. Er ist auch Dienstvorgesetzter dieser Beamten mit Ausnahme des Leiters der Gesundheitsabteilung und seines Stellvertreters; deren Dienstvorgesetzter ist der Landeshauptmann (Bürgermeister von Wien).