Aufwandsentschädigung der Mitglieder des · Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung § 2 Aufwandsentschädigung der Mitglieder desAnweisung der Aufwandsentschädigung En vigueurTexte officiel Die Aufwandsentschädigungen sind vierteljährlich anzuweisen. ← Précédent · § 1 Sommaire § 3 · Suivant →