Aufwandsentschädigung der Mitglieder des · Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung § 2 Aufwandsentschädigung der Mitglieder desAnweisung der Aufwandsentschädigung In KraftAmtlicher Text Die Aufwandsentschädigungen sind vierteljährlich anzuweisen. ← Vorherige · § 1 Inhalt § 3 · Nächste →