Aufwandsentschädigung der Mitglieder des · Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung § 2 Aufwandsentschädigung der Mitglieder desAnweisung der Aufwandsentschädigung Van krachtOfficiële tekst Die Aufwandsentschädigungen sind vierteljährlich anzuweisen. ← Vorige · § 1 Inhoud § 3 · Volgende →