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Prüfungsordnung AHS · Prüfungsordnung AHS

§ 23 Prüfungsordnung AHSInhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“

2. Unterabschnitt Klausurprüfung

En vigueurTexte officiel

Zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1.

(1) Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit einer praktischen und einer theoretischen Aufgabe schriftlich vorzulegen.

(2) Die Arbeitszeit hat 420 Minuten zu betragen. Sie ist für eine Pause in angemessener Dauer zu unterbrechen.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2023-12-07