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SeilGV · Seilbahn-Generalrevisionsverordnung

§ 14 SeilGVBesondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Naturgefahren (zB Lawinen-, Wildbach- und Erosionsgefahren) Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich , Naturgefahren (zB Lawinen-, Wildbach- und Erosionsgefahren)

3. Abschnitt Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für die Einreichung

En vigueurTexte officiel

Mit der Erstellung der Gutachten dürfen beauftragt werden:

1. Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen mit der Befugnis für Alpine Naturgefahren sowie Wildbach- und Lawinenverbauung;

2. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) im Rahmen ihrer Befugnisse.