SeilGV · Seilbahn-Generalrevisionsverordnung
§ 14 SeilGVBesondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Naturgefahren (zB Lawinen-, Wildbach- und Erosionsgefahren) Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich , Naturgefahren (zB Lawinen-, Wildbach- und Erosionsgefahren)
3. Abschnitt Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für die Einreichung
Mit der Erstellung der Gutachten dürfen beauftragt werden:
1. Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen mit der Befugnis für Alpine Naturgefahren sowie Wildbach- und Lawinenverbauung;
2. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) im Rahmen ihrer Befugnisse.