Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

UmwG · Umwandlungsgesetz

UmwG Art. 156Haftung des Einzelkaufmanns

Zweiter Unterabschnitt Ausgliederung zur Aufnahme

En vigueurTexte officiel

Durch den Übergang der Verbindlichkeiten auf übernehmende oder neue Gesellschaften wird der Einzelkaufmann von der Haftung für die Verbindlichkeiten nicht befreit. § 418 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.