Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Zollabkommen über die vorübergehende Ein · Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

§ 37 Zollabkommen über die vorübergehende Ein

Artikel 37

Van krachtOfficiële tekst

Dieses Abkommen tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten die Anzahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als acht beträgt.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1992-10-30