UStG 1994 · Umsatzsteuergesetz 1994 – Anhang (Binnenmarkt)
§ 19 UStG 1994Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld
Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer
Bezugszeitraum: Entfall des Abs. 1 Z 3 ab 1.1.2004 § 28 Abs. 22 Z 5 idF BGBl. I Nr. 71/2003
(1) Steuerschuldner ist in den Fällen
1. des Art. 1 der Erwerber und
2. des Art. 7 Abs. 4 der Abnehmer;
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003 )
(2) Die Steuerschuld entsteht
1. für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des Art. 1 Abs. 1 bis 6 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch am 15. Tag des dem Erwerb folgenden Kalendermonates;
2. für den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen im Sinne des Art. 1 Abs. 7 am Tag des Erwerbs;
3. im Fall des Art. 7 Abs. 4 zweiter Satz in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2003-08-21