§ 203 EisbGWiderruf, Einschränkung
5. Hauptstück Sicherheitsgenehmigung
Sind die Voraussetzungen für eine ausgestellte, aktualisierte oder erneuerte Sicherheitsgenehmigung nicht mehr gegeben, hat die Behörde die Sicherheitsgenehmigung entweder einzuschränken oder zu widerrufen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2020-12-23