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ÄAO 2015 · Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015

§ 26h ÄAO 2015Jährlicher Bericht

Visitationen

Van krachtOfficiële tekst

Der jährlich zu erstattende Bericht an die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin/den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister über die durchgeführten Visitationen gemäß § 13e Abs. 7 ÄrzteG 1998 hat folgende Vorgaben zu enthalten:

1. Namen der visitierten Einrichtung,

2. Datum der Visitation,

3. Mitglieder des Visitationsteams,

4. Grund der Visitation und

5. allenfalls Empfehlungen über Maßnahmen gemäß § 26f Abs. 1 Z 5.

Dieser Bericht kann mit dem Bericht gemäß § 13c Abs. 8 ÄrzteG 1998 in Einem erfolgen und ist auch der Österreichischen Ärztekammer zu übermitteln.