Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkomm · Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

§ 30 Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommNachträgliche Änderungen von unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen

Artikel 30

Van krachtOfficiële tekst

Dieses Übereinkommen berührt nicht nachträgliche Änderungen eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens, die zwischen den Vertragsstaaten des unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens vereinbart werden können.