Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

LAG · Landarbeitsgesetz 2021

§ 351 LAGMitwirkung bei der Vergabe von Dienst- oder Werkwohnungen

Unterabschnitt 23i Mitwirkung in personellen Angelegenheiten

Van krachtOfficiële tekst

Die Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber hat die beabsichtigte Vergabe einer Dienst- oder Werkwohnung an eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer dem Betriebsrat ehestmöglich mitzuteilen und über Verlangen des Betriebsrates mit diesem zu beraten.