Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

BilDokV 2021 · Bildungsdokumentationsverordnung 2021

§ 24 BilDokV 2021Datenübermittlung und Berichtstermine

3. Unterabschnitt Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern

Van krachtOfficiële tekst

Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung Daten zu Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern gemäß § 15 Abs. 3 BilDokG 2020 gemäß Anlage 8 jährlich im dritten Quartal, spätestens jedoch bis zum 30. September für das zweitvorangegangene Schuljahr sowie weiter zurückliegende Schuljahre zu übermitteln.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2026-02-19