Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

GemAusGO · Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß

GemAusGO Art. 19Änderung der Geschäftsordnung und Abweichungen von der Geschäftsordnung

II. Abschnitt Verfahrensbestimmungen

Van krachtOfficiële tekst

Ist die Feststellung nach Artikel 115e Abs. 1 des Grundgesetzes getroffen, kann der Gemeinsame Ausschuß diese Geschäftsordnung ändern und im Einzelfall mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder von den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung abweichen.