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Erfassung bestimmter Vermögenswerte · Erfassung bestimmter Vermögenswerte

§ 24 Erfassung bestimmter Vermögenswerte

ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei

ДействуетОфициальный текст

Verwaltungsübertretungen sind von den Bezirksverwaltungsbehörden mit einer Geldstrafe bis zu 90000 S, höchstens jedoch bis zur Höhe des Wertes der Vermögenswerte, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, zu bestrafen.