Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Übereinkommen über die gerichtliche Zust · Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof

§ 6 Übereinkommen über die gerichtliche ZustArtikel 6

Titel II Titel römisch zwei Anpassungen des Übereinkommens von 1968

ДействуетОфициальный текст

In Art. 41 des Übereinkommens von 1968 in der Fassung des Art. 20 des Übereinkommens von 1978, des Art. 7 des Übereinkommens von 1982 und des Art. 13 des Übereinkommens von 1989 werden folgende Gedankenstriche eingefügt:

a) zwischen dem vierten und fünften Gedankenstrich:

„–

in Österreich der Revisionsrekurs ;“,

b) zwischen dem fünften und sechsten Gedankenstrich:

„–

in Finnland ein Rechtsbehelf bei dem ,korkein oikeus/högsta domstolen‘ ;

–

in Schweden ein Rechtsbehelf bei dem ,Högsta domstolen‘ ;“.

(Anm.: Der Vertragstext wurde mit BGBl. III Nr. 209/1998 kundgemacht und als Anlage 1 dokumentiert. Die Änderungen wurden darin berücksichtigt.)