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ERP-Fonds-Gesetz · ERP-Fonds-Gesetz

§ 24 ERP-Fonds-Gesetz§ 24. Anleihemittel aus dem Bezug amerikanischer landwirtschaftlicher Überschußgüter. Paragraph 24, Anleihemittel aus dem Bezug amerikanischer landwirtschaftlicher Überschußgüter.

VII. römisch sieben.

ДействуетОфициальный текст

Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, aus dem Bezug amerikanischer landwirtschaftlicher Überschußgüter entstandene Anleihemittel (SAC-Mittel) dem Fonds zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den für diese Mittel geltenden Abkommen möglich ist. Werden SAC-Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt, so sind die näheren Einzelheiten durch Vertrag zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, und dem Fonds zu regeln.