§ 18 Übereinkommen zur Beilegung von Investit
Artikel 18
Das Zentrum besitzt volle internationale Rechtspersönlichkeit. Es besitzt unter anderem die Fähigkeit
a) Verträge zu schließen,
b) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und darüber zu verfügen,
c) vor Gericht zu klagen und beklagt zu werden.