Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Übereinkommen über ein Internationales E · Übereinkommen über ein Internationales Energieprogramm

§ 36 Übereinkommen über ein Internationales EARTIKEL 36

BESONDERER TEIL

ДействуетОфициальный текст

Die Ständige Gruppe für Notstandsfragen überprüft laufend die Handhabung des besonderen Teils und erstattet gegebenenfalls dem Geschäftsführenden Ausschuß Bericht. Der Ausschuß unterbreitet dem Verwaltungsrat Vorschläge über geeignete Änderungen; dieser beschließt mit Stimmenmehrheit über derartige Vorschläge.

История изменений
  • In Kraft seit 2008-01-01