§ 23j SV
Ärzte haben für Meldungen und Mitteilungen gemäß § 8a Abs. 1 des Suchtmittelgesetzes das dafür vorgesehene Meldeblatt ( Anhang VIII ) zu verwenden.
Ссылается на
- SV ст. 8a
Ärzte haben für Meldungen und Mitteilungen gemäß § 8a Abs. 1 des Suchtmittelgesetzes das dafür vorgesehene Meldeblatt ( Anhang VIII ) zu verwenden.