§ 2 Übereinkommen (Nr. 27) über die Gewichts
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind unter den Bedingungen der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.
История изменений
- In Kraft seit 1949-03-31