Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Beschäftigung in Grenzzonen (Tschechisch · Beschäftigung in Grenzzonen (Tschechische R)

§ 8 Beschäftigung in Grenzzonen (Tschechisch

Artikel 8

ДействуетОфициальный текст

Arbeitgeber, die einen Grenzgänger aufgrund dieses Abkommens beschäftigen wollen, haben der nach dem Ort der Beschäftigung zuständigen Stelle unverzüglich Beginn und Ende der Beschäftigung sowie deren wesentliche Lohn- und Arbeitsbedingungen mit Gegenzeichnung des Grenzgängers schriftlich zu melden.